Ernährungsberatung in Schwabach
Herzlich willkommen,

Ernährungsumstellung sollte individuell und praktikabel sein.
Ohne Verbote und Verzicht, auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation angepasst.

Sehr gern besprechen wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Wünsche und Ziele,
sowie das Vorgehen und die Inhalte der Beratung. Termine können Sie per Mail oder Telefonisch vereinbaren.

Ich freue mich auf Sie!

Ihre Jennifer Nüssel



Kostenerstattung:

Wie wird verordnet?

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ausstellen. Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung . Als Dokument dient eine ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und ein Kostenvoranschlag der qualifizierten Ernährungsberaterin.

Pro Jahr genehmigen die Krankenkassen 5-6 Beratungen, bei Adipositas/BMI unter 30 häufig auch 10 Einheiten.


Ich bin anerkannter Leistungserbringer für die Verordnungen zur Ernährungsberatung und Therapie nach § 20 Abs. 1 SGB V und § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bei allen Krankenkassen und bei den Verbänden www.vdoe.de und www.dge.de gelistet.

Qualifikationen:

- Diplom Oecotrophologin
- Zertifikat ‘Ernährungsberaterin/DGE‘ (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.)


Beratungsschwerpunkte:

• Intoleranzen (Laktose, Fruktose, Sorbit, Histamin)
• (Magen-Darmbeschwerden ,Reflux, Blähungen, Unverträglichkeiten)
• Untergewicht
• Ernährungsumstellung bei Übergewicht, Adipositas
• Diabetes und Insulinresistenz
• Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
• Säuglingsernährung /Beikost Ernährung
• Einführung der Familienkost
• Kinderernährung